Ihren Wohnsitz können Sie online auch hier ummelden.
Wer innerhalb von Gelsenkirchen umzieht, hat sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde umzumelden.
Meldepflichtige haben ein Ummeldeformular auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit einer Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde abzugeben.
Eine Übersendung des Meldescheines ist NICHT zulässig. Meldepflichtige können sich bei der Abgabe des Ummeldeformulars durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Ummeldeformulare werden kostenfrei in den BÜRGERcentern bereitgehalten oder können ausgedruckt werden.
Aufgrund anhaltender personeller Engpässe kann es passieren, dass für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes ein Termin im BÜRGERcenter nicht zeitnah angeboten werden kann. Die Situation ist den Dienstkräften im BÜRGERcenter bekannt, so dass es bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldefrist von 2 Wochen aus diesem Grund nicht zu einem Bußgeld für Sie kommt.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich im BÜRGERcenter umgemeldet haben, werden Ihre neuen Daten aus Datenschutzgründen innerhalb der Verwaltung nicht weitergegeben. Sollten Sie noch weitere Kontakte mit der Stadtverwaltung pflegen (bspw. Hundesteuer, Grundbesitzabgaben, ...), müssen Sie sich bei den jeweiligen Dienststellen zusätzlich ummelden!